Klasse B

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Klasse B

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B liegt bei 18 Jahren - der Erwerb des Führerscheins ist auch mit 17 Jahren möglich allerdings nur im Rahmen des begleitenden Fahrens.
Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Anmeldung Klasse B: Ab 17,5 Jahren
Anmeldung für Begleitendes Fahren ab 17: Ab 16,5 Jahren

Fahrzeuge, die mit dieser Führerscheinklasse gefahren werden dürfen:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • Gewichtsgrenze von 3,5 t darf nicht überschritten werden
  • Mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigen

Bei uns können Sie auch die Führerscheinausbildung mit Automatikfahrzeugen machen.

Klasse B96 | Erweiterung der Klasse B

Beim Führerschein B96 handelt es sich um eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B. Es ist keine eigenständige Klasse. Voraussetzung  ist, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt.

Fahrzeuge, die mit dieser Erweiterung geführt werden dürfen:

  • Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  • Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns erhöht sich (also Zugfahrzeug und Anhänger) auf mindestens 3.500 kg und höchstens 4.250 kg

Klasse BE | Erweiterung der Klasse B

Die Führerscheinklasse BE ist ein Anhängerführerschein. Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung der Klasse B.

Anmeldung Klasse BE: Ab 17,5 Jahren
Anmeldung für das Begleitende Fahren ab 17 der Klasse BE: Ab 16,5 Jahren

Fahrzeuge mit Erweiterung:

  • Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  • Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten

Bei uns können Sie auch die Führerscheinausbildung mit Automatikfahrzeugen machen.

Wichtig für alle Fahrschüler unter 18 Jahren!

Bei allen minderjährigen Fahrschülern wird bei der Anmeldung das Einverständnis der Eltern/ges. Vertretern benötigt.

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